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Pressemitteilung  Herren 1 

Urteilsspruch zum abgebrochenen Spiel Mauthausen vs. Wels

Der Bundesliga-Ausschuss hat eine Entscheidung zum abgebrochenen Spiel zwischen ASKÖ Glas Wiesbauer Mauthausen vs. Walter Wels vom 31. Oktober gefällt – sollten sich die beiden Mannschaften bis 13. November nicht zu einer Neuaustragung einigen, wird das Spiel mit 4:0 für Walter Wels gewertet.

Zsolt Petö, SPG Walter Wels - Copyright: ttbundesliga/Mario Wanderer

Das Spiel der 4. Runde zwischen ASKÖ Glas Wiesbauer Mauthausen und der SPG Walter Wels wurde am 31. Oktober aufgrund eines zu rutschigen Untergrunds abgebrochen. Bereits beim Einspielen rutschten die Spieler immer wieder aus, was die Schiedsrichter dazu veranlasste die Partie abzubrechen.

Im Bundesliga-Ausschuss wurde das Spiel nun mit 4:0 für die Gastmannschaft Walter Wels gewertet. Bis 13. November steht es beiden Vereinen frei, im gegenseitigen Einverständnis einen Termin für eine Neuaustragung festzulegen. Damit wäre dann auch das im Urteil festgehaltene 4:0 für Walter Wels hinfällig.

Da beide Teams anwesend und spielbereit waren, gilt das Bundesligaspiel in jedem Fall als offizieller Antritt. Somit erhalten sämtliche Spieler, die offiziell auf dem Spielbericht gestanden sind, den Status eines Antritts im Grunddurchgang, unabhängig von einer eventuellen Neuaustragung.

Dies ist möglicherweise in Hinblick auf das Finalturnier für Walter Wels sehr entscheidend, da damit auch Yuya Oshima einen Antrittspunkt erhält, selbst wenn er bei einer etwaigen Neuaustragung nicht anwesend ist.

Eine eventuelle Neuaustragung ist zulässig, da bereits in der Saison 2012/2013 in der Bundesligapartie Wiener Sportklub gegen SG Stockerau diese Variante praktiziert wurde.